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Recht auf korrekte Informationen

Recht auf korrekte Informationen

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Leider passiert es immer wieder, dass in Patientenakten und Berichten falsche informationen stehen. Da viele Berichte auch in anderen Verfahren und Behandlungen genutzt werden ist es oft sehr kritisch wenn falsche Informationen in den Unterlage stehen.

Wie kann das Recht auf korrekte Informationen besser geschützt werden?

Kommentare

Gespeichert von MadAndTiredDaisy am Do., 29.02.2024 - 22:46

Stimme voll zu. Eine Umsetzung für ein Recht auf korrekte Informationen muss auch praktisch zugängliche Möglichkeiten zur Korrektur von Akte und Briefen beinhalten, bei der die ursprünglichen, falschen Informationen zum einen bewahrt bleiben, zum anderen aber nicht mehr einsehbar sind außer zum Nachweis von Fehlern resultierend aus den Fehlinformationen. Um eine Korrektur umzusetzen muss auch die praktische Umsetzung der Patientenrechte im Bezug auf die Akteneinsicht verbessert werden. Ich kann nur um Korrektur von Fehlinformationen bitten, wenn mir diese Fehlinformationen bekannt sind.
Noch weiter würde ich mir einen Schutz vor abwertender und entwürdigender Sprache in der Dokumentation wünschen.

Für die Forschung hätte ich insofern Fragen, wie viele Fehlinformation befinden sich in Akten derzeit und werden diese rechtzeitig korrekt als solche identifiziert? (hier müssten die patient*innen deutlich in die Forschung einbezogen werden um diese fehlinformation verlässlich zu finden) Wie ist das Wissen und die Einstellung gegenüber Akteneinsicht unter patient*innen und Behandelnden, wie oft bzw welcher Prozentsatz Akten wird angefordert und dann tatsächlich bekommen?

Gespeichert von Kecker47 am Di., 05.03.2024 - 15:19

Kann nur bestätigen, dass Behandler das Gesagte oft falsch in den Zusamenhang bringen, zeitliche Abläufe überfordern und Inhalte falsch oder lückenhaft dokumentiert werden.
Dies wiederhol sich dann entsprechend bzw. führt zu Fehldiagnosen

Gespeichert von buechermaus am Di., 05.03.2024 - 21:28

Wie kann hier vor allem die Digitalisierung helfen. Informationen wie Anamnese sollte nicht jedes mal neu erzählt werden. Diese ist sehr wichtig.

Gespeichert von Stefan aus Jena am Di., 05.03.2024 - 21:42

Dass Mediziner nicht die Angaben der Patienten, sondern ihre "(fehl-)Interpretation der Angaben notieren und diese später als angebliche Aussage der Patienten "zitieren", geben Personen in unserer SHG sogar sehr häufig an.
Wenn ein Patient von "Erschöpfung" spricht, ein Mediziner jedoch "Müdigkeit" notiert,
können fatale Diagnostische und Behandlungsfehler entstehen.

Unbedingt! Es sollte deutlich werden welche Informationen woher stammen bzw Interpretationen sind. Ich habe schon oft erlebt, dass meine Aussage falsch wiedergegeben wurden, aber als "Zitate" und somit fälschlich als wortwörtlich gekennzeichnet wurden. Außerdem die Frage, inwieweit es überhaupt sinnvoll sein kann so zu tun als ob patient*innen direkt wiedergegeben werden, wenn die dokumentierende Person nach Belieben den Kontext etc verändern kann und Ausschnitte wählt. Warum werden zb bei queeren Patient*innen oft Angaben in Anführungsstriche gesetzt, die bei dya/cis/hetero patient*innen einfach als "Fakten" übernommen werden? (zb Angaben zu Geschlecht oder Partner*innen)

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