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Kritischer Umgang mit ABA-Therapien und ggf. Verbot

Kritischer Umgang mit ABA-Therapien und ggf. Verbot

Autismus: eigene Erfahrung
Behandlung

ABA-Therapie ist leider kein geschützter Begriff, daher können TherapeutInnen darunter alles umsetzen.
Verhaltenstherapie perse ist erstmal unkritisch. Unethisch und unmenschlich wird es erst, wenn damit das autistische Sein durch "negative Konditierung" "ausgetrieben" werden soll.

Mit so einer Motivlage sollten TherapeutInnen die Approbation entzogen werden bzw. wenn es Heilpraktiker werden, sollte man ihnen die Lizenz entziehen.

Wenn VT aber mit positiver Verstärkung angewendet wird, um das autistische Sein selbst zu akzeptieren, dann sollte das nicht problematisch sein.

Hier braucht es also eine kritische Betrachtung und ggf. muss ein geschützter Begriff her.

Es braucht eine Ächtung von unethischer, unmenschlicher Therapie. [Anm. d. Mod.: entfernt wegen unsachlicher Formulierung] Sowas muss in Deutschland verboten werden.

[Anm. d. Mod.: ABA = Applied Behavior Analysis]

Kommentare

Gespeichert von Ismunamir am Mi., 13.03.2024 - 18:14

ABA gehört zu den repressiven Therapien. Bestrafende Maßnahmen gehören auch zum Konzept von ABA.
Z.B. Time Out: Ausschluss von verstärkenden Situation oder Response Cost: verdiente konditionierte Verstärker, wie Tokens oder Spielzeit werden entwendet. Sanktionen sollen allerdings nur eingesetzt werden, „wenn positive Alternativen nicht ausreichen und es unwahrscheinlich ist, dass Nebenwirkungen, wie Vermeidung oder emotionale Probleme auftreten“.
Emotionale Probleme sind eine Verharmlosung. Es geht vielmehr die Persönlichkeit zu ändern.
Bei der sog. Schwulenheilung ( Konversionstherapie) wurde wenigstens für Minderjährige ein Verbot erreicht. Die Argumente der Bundesregierung können z.T. auch bei ABA untersucht werden.
https://reposit.haw-hamburg.de/bitstream/20.500.12738/5752/1/sp_d.ab12…
Und da hinter ABA wirtschaftliche Interessen stehen, muss eine Untersuchung transparent und partizipativ sein.

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