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Eine Allgemeine Bildungspflicht kommt Unterschiedlichkeit zugute.

Eine Allgemeine Bildungspflicht kommt Unterschiedlichkeit zugute.

Autismus: nahestehende Person
Bildung, Arbeit & Freizeit

Die Inklusion in Deutschlands Schulen muss - bei allen regionalen Disparitäten - als in weiten Teilen gescheitert gelten. Unterschiedlichkeit wird immer noch gleich behandelt.

Inklusionskräfte sind teils gar nicht bis schlecht geschult, inzw. sind teilw. keine Fachkräfte mehr gefordert.

Nach wie vor ist - anders als im angelsächsischen Ausland - der Anteil der Betroffenen an den Inklusionskräften ernüchternd gering oder diese werden bei Coming Out ebenso wie die Schüler*innen eher unter dem Blickwinkel ihrer Beeinträchtigungen gesehen als mit der ihnen eigenen Kompetenz.

Daher sollte Forschung nicht wie bisher Schulbegleitung oder Inklusionsassistenz weiter befördern und helfen zu verbessern.

Vielmehr sollte mehr Vielfalt gewagt werden: Als ein gangbarer Weg sollte die Einführung einer Allgemeinen BILDUNGSpflicht bedacht werden, die die BESCHULUNGSpflicht ablöst.

Diese Bildungspflicht würde es bspw. autistischen Kindern und Jugendlichen, aber auch vielen anderen Kindern ermöglichen an Schulen oder Lern-Orte zu gehen, wo sie je in ihrem eigenen Stil und mit ihren eigenen Bedürfnissen sich die Welt und das, was sie interessiert, zu erschließen.

Der Bezug von Kindergeld sollte an den Besuch von Bildungs-/Lern-Orten gekoppelt werden.

Dazu benötigen wir dringend Untersuchungen und Leucht-Türme in der Forschung.

Dass Deutschland an einem Bildungssystem mit kaiserzeitlichen Eier-Schalen festhält, wird er UN-Behindertenrechtskonvention und den dort genannten Rechten nicht gerecht.

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