Stärkung der Selbsthilfe: Integrative Therapie- und Unterstützungsmöglichkeiten für psychische Schwierigkeiten im Rahmen des SGB V
Wir halten es für dringend notwendig, Selbsthilfe als integralen Bestandteil der Versorgung und individuellen Behandlungspläne zu stärken. Eine direkte Beteiligung am Behandlungstisch, wenn gewünscht, und so zeitnah wie nur irgend möglich, ermöglicht es den Betroffenen, ihre Behandlungswünsche zu äußern und unterstützt sie dabei. Stichworte könne sein: OpenDialog, Krisenbegleiter und Partizipation.
Die Finanzierung dieses wichtigen Aspekts sollte durch das Sozialgesetzbuch V für Selbsthilfevertreter oder durch das SGB IX für Genesungsbegleiter erfolgen. Selbsthilfegruppen benötigen ausreichende Ressourcen, da ehrenamtliche Arbeit allein oft nicht ausreicht.
Eine unterstützende Gemeinschaft auf Augenhöhe (eigene Betroffenheit) öffnet neue Zugänge und fördert die Eigenverantwortung und das Empowerment im Umgang mit psychischen Herausforderungen.
Gemeinsam (trialogisch) können wir die Brücken zur psychischen Gesundheit bauen, die jeder braucht, um seinen eigenen Weg zur Genesung zu finden, wenn er mit persönlichen Krisen konfrontiert wird und für sich kein Angebot / Unterstützung in bestehenden System findet oder hier bisher negative Erfahrungen gemacht hat.
Voraussetzung dafür müssen ausgebaut werden und gut ausgebildete Genesungsbegleiter oder Selbsthilfeverände lassen sich nur bei entsprechender Anerkennung finden. Dies sollte daher finanziell von der Gemeinschaft auch und vor allem monetär wertgeschätzt werden.