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Vergabe des Merkzeichens B auch ohne weitere Merkzeichen für Autisten

Vergabe des Merkzeichens B auch ohne weitere Merkzeichen für Autisten

Autismus: eigene Erfahrung
Lebensqualität, Wohlbefinden & Sinn

Ich würde mir wünschen, dass geprüft wird, ob man Autisten das Merkzeichen B nicht auch ohne andere Merkzeichen geben kann. Ich würde so gern den ÖPNV nutzen, aber ohne eine Begleitperson ist mir das nicht möglich, da ich damit völlig überfordert bin und ich jemanden bräuchte, der mich dann begleitet und z. B. die Fahrkarte für mich kauft oder auch darauf achtet, dass ich an der richtigen Haltestelle aussteige oder gegebenenfalls auch früher aussteige, falls es mir zuviel wird. Selber kann ich keine Begleitperson finanzieren, da ich (wie viele Autisten) erwerbsunfähig bin. Autofahren kommt aufgrund starker Überforderung auch nicht infrage. Dadurch bin ich in meiner Mobilität extrem eingeschränkt und bin dazu verdammt, meine Zeit irgendwie zuhause totzuschlagen. Das Merkzeichen B und damit eine Begleitung würde mir (und vielen anderen Autisten) eine ganz neue Welt und soziale und kulturelle Teilhabe ermöglichen.

Hinweise:

Merkzeichen - B: Mitnahme einer Begleitperson 

Kommentare

Gespeichert von Ismunamir am Fr., 08.03.2024 - 12:16

Wenn vor der Volljährigkeit das Merkzeichen H (hilflose Person) bei Autismus Sinn macht, dann auch das Merkzeichen B bei Erwachsenen. Ich habe über das Betreute Einzel Wohnen meinen Betreuer. Und bin oft auf seine Assistenz angewiesen. Beispiele sind: Bei der Bank Konto einrichten oder Vorstellung bei einem Wohnprojekt. Da will ich natürlich nicht jedes Mal erklären wo meine Barrieren sind. Das setzt sich sowieso zusammen. Erstmal hinkommen dann noch für sich selber reden....

Gespeichert von voll_gestört am Sa., 09.03.2024 - 00:13

Zwei andere Möglichkeiten, noch als (theoretische) Ergänzung von mir:

1. Die Begleitperson über das persönliche Budget selbst finanzieren (das kann, nach dem was du schreibst, aber evtl. auch schon ein zu großes Problem für dich sein).

2. Gerade wenn du argumentativ bezüglich der Notwendigkeit der Begleitperson auf der sicheren Seite bist, kannst du alternativ auch den, sicher stressigen und langwierigen, Rechtsweg versuchen und das Merkzeichen vor dem Sozialgericht einklagen.

1. Das persönliche Budget überfordert mich, weil ich da zuviel selber machen muss, wovon ich keine Ahnung hab. Da krieg ich einen Knoten im Kopf.
2. Leider würde mich der Rechtsweg wohl total zermürben. Ich bin ja schon froh, wenn meine Energie für meinen Alltag reicht.

Gespeichert von Mahali am Mo., 11.03.2024 - 14:36

Ich fände das Merkzeichen B auch sehr sinnvoll für die, die allein im ÖPNV überfordert oder extrem gestresst sind. Es ermöglicht aber nur die kostenlose Beförderung einer Begleitperson im ÖPNV (reine Fahrtkosten). Falls die Person auch Geld für ihren Zeitaufwand will, geht die Finanzierung über die Eingliederungshilfe. Eventuell ginge auch über den Pflegegrad etwas, aber ist eher unwahrscheinlich. Die Person, die über die Eingliederungshilfe finanziert wird, könnte ggf. auch die Budgetverwaltung übernehmen. Da würde ich mal den örtlichen sozialpsychiatrischen Dienst ansprechen/anschreiben.

Gespeichert von Heidi am Di., 12.03.2024 - 08:53

Ich halte das Merkzeichen B für erwachsene Autisten auch sinnvoll, gerade im Hinblick auf den doch stressigen ÖPNV.

Gespeichert von BinDa am Di., 12.03.2024 - 21:55

Ich halte das Merkzeichen H für erwachsenen Autisten ebenfalls für sinnvoll (neben B). Warum sollte es aberkannt werden nur weil der Autist volljährig wird? Der Autismus wird schließlich nicht am 18. Geburtstag zurückgegeben.

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