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Besserer Diskriminierungsschutz

Besserer Diskriminierungsschutz

Andere: eigene Erfahrung
Anderes

Abschließende Bemerkungen aus dem letzten Staatenberichtsverfahren zur UN BRK:

UN BRK = UN Behindertenrechtskonvention

Abs. 62. (c) Das Berufsbildungssystem umstrukturieren und Maßnahmen ergreifen, um Zugänglichkeit und Inklusion zu gewährleisten, unter anderem durch die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus zur Untersuchung diskriminierender Praktiken aufgrund von Behinderung im Bereich der beruflichen Rehabilitation und Arbeit.

Wie ist der Ist-Zustand? Wie kann der Soll-Zustand menschenrechtskonform erreicht werden?

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