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Unabhängige Beschwerdemechanimus

Unabhängige Beschwerdemechanimus

Andere: eigene Erfahrung
Anderes

Abschließende Bemerkungen aus dem letzten Staatenberichtsverfahren zur UN BRK:

UN BRK = UN Behindertenrechtskonvention

Abs. 34. (c) Einen unabhängigen Beschwerdemechanismus einzurichten, der allen Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen zugänglich ist, um Beschwerden entgegenzunehmen und Institutionen und Personen, die schädliche und erzwungene Praktiken anwenden, zu untersuchen und zu bestrafen, und die Opfer durch Rechtsberatung, zugängliche Informationen, Beratung und Wiedergutmachung, einschließlich Entschädigung und Rehabilitation, zu unterstützen. (übersetzt mit deepl)

Wie sieht der Ist-Zustand aus? Wie kann der Soll-Zustand menschenrechtskonform erreicht werden? Wie können insb. Diskriminierungen bei der Opferentschädigung behoben werden?

Kommentare

Gespeichert von Mirakulix am Mi., 06.03.2024 - 19:36

Gesetze, die die psychische Gesundheit und psychiatrische Versorgung betreffen (PsychKG), sollten menschenrechtskonform sein. Sollte ein Gesetz, das derart grundlegende Rechte betrifft, wirklich Ländersache sein? Wie können die bestehenden Kontrollmechanismen (Besuchskommission, unabhängige, möglichst peergeleitete Beschwerdestelle, Psychiatriekoordination als Muss-Stelle,...) "scharf" gestellt werden, damit die Städte und Gemeinden dieser Aufgabe verpflichtend nachkommen müssen?

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