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Menschenrechte im Kontext der psychiatrischen Versorgung stärken

Menschenrechte im Kontext der psychiatrischen Versorgung stärken

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Unterstützung & Dienstleistungen

Die psychiatrische Versorgung sollte stärker an der UN-BRK [Hinweis der Moderation: UN-Behindertenrechtskonvention] orientiert sein. Unfreiwillige Einweisungen sowie Zwangsbehandlung und Zwangsmedikation müssen sukzessive reduziert werden, sie stehen in direktem Widerspruch zu diversen Artikeln der UN-BRK. Die ambulanten Versorgungsstrukturen sollten stärker ausgebaut werden, um Personen mit Mental Health Conditions und psychosozialen Behinderungen im Kontext des Artikel 19 der UN-BRK (unabhängige Lebensführung) gerecht zu werden. Generell muss das Wording in der Psychiatrie im Sinne des Menschenrechtsmodells von Behinderung angepasst werden.

Kommentare

Gespeichert von MadAndTiredDaisy am Fr., 08.03.2024 - 18:13

Wie kann informed consent im Sinne der UNBRK in deutscher Psychiatrie gesichert werden? Wie wird zb bisher mit patient*innen Verfügungen (theoretisch rechtlich bindende vorausverfügungen) umgegangen?

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