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Gleichstellung von Menschen mit Pflegegrad dem Merkzeichen B bei Schwerbehinderung

Gleichstellung von Menschen mit Pflegegrad dem Merkzeichen B bei Schwerbehinderung

Andere: eigene Erfahrung
Anderes

Mit der Anerkennung eines Pflegegrades wird bestätigt, dass eine Person Unterstützungsbedarf hat. Nicht jeder mit Pflegebedarf erfüllt auch die Voraussetzung für einen GdB von 50 . Zudem ist das B [Anm. d. Mod.: Merkzeichen B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson] an weitere Bedingungen geknüpft. Erschwerend kommt hinzu, dass die zuständigen Behörden oft sehr restriktiv sind, was GdB angeht. Teilhabe gilt auch für Menschen mit Pflegebedarf. Diese sollten nicht schlechter gestellt werden. Praxisbeispiel: Eine Person mit Pflegegrad muss ein Ticket für sich und die Unterstützungsperson kaufen. Dies ist eine Benachteiligung und eine Hürde für eine gleichberechtige Teilhabe und sportliche Prävention wie z.B. Schwimmen gehen.

Dies sollte durch Forschung unterstützt werden. Es ist nicht ok, wenn diskriminiert wird.

GdB = Grad der Behinderung

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