Unabhängige Aufsichtsbehörde nach Art. 16 (3) UN BRK
Unabhängige Aufsichtsbehörde nach Art. 16 (3) UN BRK
Gespeichert von
buechermaus
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Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet eine unabhängige Aufsichtsbehörde nach Art. 16 (3) UN BRK einzurichten.
Diese sollen entsprechende Mandate erhalten und entsprechend geschult sein.
Wie kann dies umgesetzt werden?
Wie kann gezeigt werden, das wirklich Bedarf besteht?
(Abgesehen davon das viele Suizide hätten verhindert werden können!)
UN BRK = UN Behindertenrechtskonvention