Direkt zum Inhalt

Unabhängige Aufsichtsbehörde nach Art. 16 (3) UN BRK

Unabhängige Aufsichtsbehörde nach Art. 16 (3) UN BRK

Keine Angabe
Anderes

Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet eine unabhängige Aufsichtsbehörde nach Art. 16 (3) UN BRK einzurichten.

Diese sollen entsprechende Mandate erhalten und entsprechend geschult sein.

Wie kann dies umgesetzt werden?
Wie kann gezeigt werden, das wirklich Bedarf besteht?
(Abgesehen davon das viele Suizide hätten verhindert werden können!)

UN BRK = UN Behindertenrechtskonvention

Cookies UI