Bessere Strafverfolgung bei Behandlungsfehler/Diagnosefehler/Verwaltungsfehler
Bessere Strafverfolgung bei Behandlungsfehler/Diagnosefehler/Verwaltungsfehler
Gespeichert von
buechermaus
am
2 Kommentare
Andere: eigene Erfahrung
Anderes
Staatsanwaltschaften fehlt oft das Know How gravierende Missstände zu verstehen. Die Verfahren werden oft eingestellt.
Z.B. Amtsarzt lehnt Hinzuziehen eines Gutachters in Psychotraumatologie ab. Dies führt zum Suizid.
Z.B. keine Aufklärung das Therapeut auf Traumastation(!) keine Traumaqualifizierung hat. Es kommt zu Retraumatisierungen.
Z.B. Personal missachtet Fürsorgepflicht und schreitet bei Mobbing nicht ein.
Z.B. Falsche Diagnose und Ignorieren von Patientenhinweisen.
Wie können Staatsanwaltschaften besser geschult werden?
Kommentare
Ein wichtiges Thema! Auch…
Ein wichtiges Thema! Auch die juristische Bewertung von Suizid bei psychischen Krankheiten/unter Therapien und die Sorgfaltspflicht in Kliniken
Bei Suiziden muss(!) geprüft…
Bei Suiziden muss(!) geprüft werden, ob jemand anderes Verantwortung trägt. Dies muss strafrechtlich untersucht und bestraft werden, wenn es zutrifft. Es ist mehr als nur Nötigung. Es darf nicht verjähren.