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Bessere Strafverfolgung bei Behandlungsfehler/Diagnosefehler/Verwaltungsfehler

Bessere Strafverfolgung bei Behandlungsfehler/Diagnosefehler/Verwaltungsfehler

Andere: eigene Erfahrung
Anderes

Staatsanwaltschaften fehlt oft das Know How gravierende Missstände zu verstehen. Die Verfahren werden oft eingestellt.

Z.B. Amtsarzt lehnt Hinzuziehen eines Gutachters in Psychotraumatologie ab. Dies führt zum Suizid.
Z.B. keine Aufklärung das Therapeut auf Traumastation(!) keine Traumaqualifizierung hat. Es kommt zu Retraumatisierungen.
Z.B. Personal missachtet Fürsorgepflicht und schreitet bei Mobbing nicht ein.
Z.B. Falsche Diagnose und Ignorieren von Patientenhinweisen.

Wie können Staatsanwaltschaften besser geschult werden?

Kommentare

Gespeichert von Kecker47 am Di., 05.03.2024 - 15:50

Ein wichtiges Thema! Auch die juristische Bewertung von Suizid bei psychischen Krankheiten/unter Therapien und die Sorgfaltspflicht in Kliniken

Gespeichert von buechermaus am Di., 05.03.2024 - 21:32

Bei Suiziden muss(!) geprüft werden, ob jemand anderes Verantwortung trägt. Dies muss strafrechtlich untersucht und bestraft werden, wenn es zutrifft. Es ist mehr als nur Nötigung. Es darf nicht verjähren.

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