Zugang zur Justiz für Menschen mit psychosozialen Behinderung
Wie sieht es mit der Umsetzung Deutschlands völkerrechtliche Verpflichtungen beim Zugang zur Justiz aus?
Internationale Grundsätze und Leitlinien für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Justiz und Allgemeine Bemerkungen zu Art. 14 UN CAT
Wie kann vermittelt werden, das es um mehr geht als nur Barrierefreiheit?
Wie kann die Justiz besser zu Menschenrechten geschult werden?
Wie können die Rechte der Menschen besser realisiert werden?
Insb. psychosoziale Prozessbegleitung bei Menschen mit entsprechendem Bedarf? Und unentgeltliche Anwälte bei Opfern von Gewalt?
Wird der Tatbestand der "psychischen Verletzung" benötigt? Wird diese Form der Gewalt unterschätzt? Wird diese Form der Gewalt zu oft ignoriert?
[Hinweis der Moderation: UN CAT = UN-Konvention gegen Folter]