Eine Begleitperson zur Begutachtung ist grundsätzlich zulässig, so hat es das Bundessozialgericht am 27. Oktober 2022 entschieden
Seit drei Jahren begleite ich als Peer-Helfer und Bezugsperson einen jetzt 25 jährigen Autisten. Heute ist er in der Psychiatrie wegen Suizidversuchen und einer längeren psychotischen Phase.
Mit der Volljährigkeit Entlassung aus einer Einrichtung, wo er mit ABA traumatisiert wurde. Der GdB reduziert auf 30, kein Merkzeichen mehr.
Vor 2 Jahren wurde bei der Eingliederungshilfe der Antrag auf Teilhabe gestellt.
Der Hilfeplan hat keine Leerstellen und auch die Ziele wie das Wohnen in einer Wohngruppe sind klar definiert.
Es gab aber schwere Rückschläge.
Zuerst bei einer inklusiven Wohngruppe. Nach drei positiven Besuchen zum Kennenlernen schickt die Koordinatorin eine Absage mit der Begründung, der Umtrieb in der WG wäre nichts für Autisten.
Beim Aufnahmegespräch in einer Klinik für junge Erwachsene, Schwerpunkt Autismus nimmt der Psychologe meinen Klienten entgegen der Absprache mit der Stationsärztin alleine mit in sein Büro. Ich hinterher und werde am Stationszimmer abgewiesen. Nach wenigen Minuten kommt mein Klient wieder. Der Psychologe sagte, die Therapie sei zu anstrengend und er würde diese nicht schaffen.
Es geht mir nicht um Schuldzuweisungen. Aber es geht mir um die Last der Verantwortung. Darüber müssen alle Beteiligten reden können. Und wenn Autist einen Dolmetscher hat, bedeutet das, nicht, dass Dolmetscher*in das Schweigen anderer übersetzten muss.
Kommentare
Was gibt es für…
Was gibt es für Einschränkungen beim Recht auf Begleitung bei Begutachtungen ?
-Anspruch auf eine Begleitung haben nur Patientinnen und Patienten, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX beziehen. Das sind in der Regel Menschen mit Behinderung, die bereits im Alltag regelhaft einen Bedarf an Begleitung und Unterstützung durch eine vertraute Bezugsperson haben.
-Psychisch kranke Menschen wünschen in dieser Situation oft, eine Begleitperson zur Untersuchung mitnehmen zu dürfen. Das darf der Gutachter aber ablehnen, wenn er dafür einen plausiblen Grund hat.
Da auch die Merkzeichen B…
Da auch die Merkzeichen B und H beim GdB keinen wirklichen Schutz vor willkürlicher Ablehnung der Begleitung bieten, könnte ein einfaches Attest von Hausärzt*innen genügen.
Wie kann die Begleitung genannt werden? Ist es Übersetzen oder ähnlich wie bei gestützter Kommunikation?
https://www.consilium.europa…
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/european-disability-card/
Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen
Mit dem Ausweis sollen Menschen mit Behinderungen Zugang zu denselben Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen erhalten wie die Einwohner und Einwohnerinnen des Landes, in das sie reisen.
EU-Länder bieten in der Regel Sonderkonditionen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Vorzugsbehandlung bei Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen und -aktivitäten, zum Beispiel beim Besuch eines Museums oder eines Konzerts.
Die Vorteile sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich und können Folgendes umfassen:
freier Eintritt
Ermäßigungen
vorrangiger Zugang
persönliche Assistenzkräfte
Brailleschrift oder Audioguides
Mobilitätshilfen
Assistenztiere