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Gewalt in der Psychiatrie

Gewalt in der Psychiatrie

Psychose: eigene Erfahrung
Behandlung

Zwangspausemaßnahmen sind leider an der Tagesordnung in Psychiatrien in Deutschland. Die Fixierung bedarf einer richterlichen Erlaubnis. Natürlich gibt es von Bundesland zu Bundesland andere Regelungen zum wie und wann.
Doch Isolierungen fallen darunter nicht.
Meiner Meinung nach sollten diese auch richterlich beurteilt werden.
So gibt es eine Chance, dass dieses Mittel missbraucht wird. Bei mir war das der Fall.
Auch andere Maßnahmen können missbraucht werden. Natürlich sehe ich die Unterbesetzung in deutschen Kliniken. Und oft steckt hinter Gewalt in der Psychiatrie eine Überforderung.
Gibt es Forschung zu diesem Thema?

Hinweise:

In Bezug auf Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie verweisen wir an dieser Stelle auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Juli 2018 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/20…). 

Isolierung als besondere Sicherungsmaßnahmen kann von einem Arzt/einer Ärztin befristet angeordnet werden.  

Moderation FD

Kommentare

Gespeichert von buechermaus am Di., 27.02.2024 - 09:04

Rechtlich gilt UN CAT + UN BRK.

Nationales Recht das dagegen verstößt darf nicht angewendet werden.

[Hinweis der Moderation: UN CAT = UN-Konvention gegen Folter; UN BRK = UN-Behindertenrechtskonvention]

Gespeichert von Anni am Do., 07.03.2024 - 21:22

Ja, ein meiner Meinung nach ungeheuer wichtiges Thema.

Was brauchen psychiatrische Teams, um nicht aus Hilflosigkeit / Überforderung mit Gewalt zu agieren?

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