Blockfrist - Stigmatisierendes Sozialrecht
Die Regelung der sog. Blockfrist betrifft häufig Personen, die durch eine schwere psychische Erkrankung über einen längeren Zeitraum nicht Arbeitsfähig sind.
In der Sozialgesetzgebung ist ein Krankengeldanspruch von maximal 78 Wochen aufgrund der selben Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren verankert (SGV). Dies kann zu einer Aussteuerung führen, die nicht nur ein Ende der Krankenversicherung, sondern auch den Wegfall von Sozialleistungen bedeutet. Für betroffene Menschen bedeutet dies ein Wegfall von lebenswichtigen Leistungen und eine komplexe sozialrechtliche Konstellation, die in der Regel zu weitreichenden Konsequenzen und zu einer deutlichen Verschlechterung der Gesamtsituation führen kann.
Die Zuständigkeit eines Leistungsträgers ist häufig erst nach aufwendigen Antragsleistungen des Betroffenen zu ermitteln. Die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente ist in vielen Fällen der nächste Schritt.
Jedoch ist bekannt, dass die Rückkehr in einen reguläres Arbeitsverhältnis nur in seltenen Fällen gelingt (siehe IAQ).
Wir fordern eine Flexibilisierung des Krankengeldanspruchs, um Menschen mit länger andauernder Genesungsphase nicht aus dem Arbeitsleben auszuschließen und die Rückkehr zu erleichtern. Darüber hinaus fordern wir eine Informationspflicht (der KV) gegenüber dem betroffenen Menschen bei bevorstehendem Eintritt der Blockfrist. Diese soll mit einem Angebot für eine Beratungsgespräch durch geeignete und unabhängige Fachkräfte verbunden werden.